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BFH, 27.10.1970 - VII R 21/68 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 18.05.1976 - VII R 108/73
Berechtigtes Interesse an der gerichtlichen Feststellung - Begründung - Hinweis …
Schließlich verstieß es auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, daß die Vorschrift des § 84 Abs. 2 Nr. 2 BranntwMonG a. F. nur solche Apotheker erfaßte, die im Rahmen des üblichen Betriebes ihrer Apotheke den Branntwein zu medizinischen oder pharmazeutischen Zwecken bei der unmittelbaren Versorgung des einzelnen Patienten verwenden, nicht aber auch solche, die Heilmittel fabrikmäßig herstellen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1970 VII R 21/68, BFHE 100, 484, 489; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1972 1 BvR 61/72, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1972 S. 319).